Allgemeine Geschäftsbedingungen der German Home LTP GmbH (GH)
1) Geltung der Bedingungen
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GH-Fußballschule und Dienstleistungen GmbH (im Folgenden "GH" genannt) und ihren Kunden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. GH bietet eine Fußballschule sowie weitere Dienstleistungen wie Veranstaltungen, Seminare und den gegebenenfalls Import und Export von Produkten an. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2) Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von GH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von GH, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden. Individualvereinbarungen können zwischen GH und dem Kunden getroffen werden, sofern sie schriftlich oder elektronisch festgehalten und von beiden Parteien akzeptiert werden. Diese Regelung dient dazu, Klarheit und Rechtssicherheit bei der Annahme von Angeboten und Bestellungen sowie bei der Vereinbarung von individuellen Abreden zu gewährleisten.
3) Preise
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung auf der Webseite. Falls der Preis nicht angegeben ist, kann dieser bei der GH nachgefragt werden.
Soweit nicht anders angegeben, hält sich GH an die in ihren Anzeigen enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung genannten oder individuell vereinbarten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet und sind nicht im Angebot enthalten, es sei denn, sie werden ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in individuellen Vereinbarungen erwähnt.
4) Liefer- und Leistungszeit für sonstige Produkte oder Dienstleistungen
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und anderer Ereignisse, die GH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von GH oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat GH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen GH, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
GH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist GH berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Mangelhaftigkeit und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
5) Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Kosten für eine Transportversicherung werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers abgeschlossen. Ebenso trägt der Käufer die Kosten für Zusatzverpackungen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an, die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager von GH verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Ware auf Wunsch des Käufers frei Haus geliefert wird. Bei einer Verzögerung des Versands auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6) Pflichten als Mitglied
Die Teilnahme steht Privatpersonen und Geschäftskunden (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, juristischen Personen und sonstigen Organisationen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts) offen.
Das Mitglied verpflichtet sich dazu, keine Handlungen vorzunehmen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist er dazu angehalten, den Anweisungen der GH sowie deren Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Darüber hinaus erklären das Mitglied und die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis mit den Regeln und Vorschriften der Sportanlagen und des Veranstaltungsortes.
Die An- und Abreise erfolgt eigenständig mit dem eigenen PKW oder anderweitig durch den Teilnehmer. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich dazu, minderjährige Teilnehmer pünktlich abzuholen und im Falle einer Verhinderung sich rechtzeitig abzumelden. Falls der minderjährige Teilnehmer allein nach Hause darf, ist der Erziehungsberechtigte gebeten, dies vor der Teilnahme an der Dienstleistung schriftlich der Betreiberin zu bestätigen.
Das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erklärt durch die Teilnahme an unseren Dienstleistungen sein Einverständnis, dass Bilder und Filmaufnahmen vom Mitglied angefertigt werden dürfen. Diese können von der GH sowie ihren Partnern verbreitet und öffentlich präsentiert werden, einschließlich Online-Veröffentlichungen, Plakaten, Anzeigen usw. Dieses Einverständnis gilt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schließt ausdrücklich die Nutzung für Merchandising- und Werbezwecke ein.
7) Gesundheitsbezogene Informationen
Das Mitglied ist verpflichtet, uns alle relevanten Informationen über bestehende Krankheiten, Allergien, Medikamenteneinnahmen und andere gesundheitsbezogene Informationen mitzuteilen, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen relevant sein könnten. Wir weisen darauf hin, dass es in einigen Fällen erforderlich sein kann, dass das Mitglied vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen eine ärztliche Beratung oder Genehmigung einholt, insbesondere wenn er an bestimmten Krankheiten leidet, Medikamente einnimmt oder allergisch auf bestimmte Substanzen reagiert. Die Nichtmitteilung relevanter gesundheitsbezogener Informationen durch den Beteiligten entbindet uns von jeglicher Haftung für eventuelle gesundheitliche Risiken oder Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Informationen resultieren könnten. Wir behalten uns das Recht vor, die Erbringung unserer Dienstleistungen zu verweigern, wenn das Mitglied relevante gesundheitsbezogene Informationen nicht mitteilt oder wenn wir aus anderen Gründen der Ansicht sind, dass die Erbringung unserer Dienstleistungen ein gesundheitliches Risiko für den Teilnehmer darstellen könnte.
8) Ausfall von Training- oder Veranstaltungsterminen
Sollte ein Training oder eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Krankheit des Trainers, behördliche Anordnungen), ausfallen oder verschoben werden müssen, werden wir uns bemühen, einen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Ersatztermin nicht innerhalb angemessener Frist gefunden werden oder ist der Kunde am Ersatztermin verhindert, wird das bereits gezahlte Entgelt für das ausgefallene Training oder die Veranstaltung vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn der Kunde den Ausfall des Trainings oder der Veranstaltung zu vertreten hat oder wenn der Ausfall auf Umstände zurückzuführen ist, die dem Risikobereich des Kunden zuzuordnen sind.
9) Gewährleistung
Die GH gewährleistet, dass alle Lieferungen, Leistungen sowie Angebote und gegebenenfalls zu liefernden sonstigen Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungszeit frei von Mängeln sind. Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung durch den Kunden zurückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nach Wahl des Unternehmens. Ist die Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Die GH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Verwendung der Waren, Angebote, Leistungen etc. durch den Kunden entstehen. Ebenso wird keine Haftung für Folgeschäden übernommen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Unternehmens.
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen, sofern nicht anders vereinbart.
10) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die GH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von GH. (2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung unerlaubte Handlung) bezüglich der gelieferten Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an. (3) Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das GH zustehende Eigentum hinweisen und GH unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist GH berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den GH liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
11) Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. GH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist GH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn GH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. (3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist GH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab 2 % über dem jeweiligen von der Bundesbank veröffentlichten Basiszins als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch GH ist zulässig. (4) Wenn der GH dringliche Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder die Zahlungen eingestellt werden, so ist GH berechtigt, die gesamte Restschuld einzufordern, auch wenn sie den Scheck angenommen hat. GH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. (5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
12) Haftungsbeschränkung
Die GH sowie ihre Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für direkte und indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, insbesondere aufgrund unerlaubter Handlung, Verletzung von Vertragspflichten oder außervertraglicher Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Mitglieder bzw. ihre gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber Dritten, einschließlich anderer Mitglieder. Die Mitglieder bzw. ihre gesetzlichen Vertreter sind selbst für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verantwortlich.
Die GH sowie ihre Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen übernehmen keine Haftung für verlorene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Gegenstände seitens der Mitglieder. Ebenso haftet die GH nicht für Schäden, die von Mitgliedern oder deren mitgeführten Gegenständen verursacht wurden.
Verletzungen, Krankheiten sowie mögliche Folgeschäden müssen durch die Kranken- und Unfallversicherung der Mitglieder bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter abgesichert werden. Die Mitglieder bzw. ihre gesetzlichen Vertreter bestätigen, dass das Mitglied sportlich voll belastbar ist und keine nicht mitgeteilten Medikamente einnimmt.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den GH als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Haftung der Fußballschule ausschließlich während der offiziellen Trainingszeiten besteht. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere wenn sich Mitglieder auf dem Gelände der Fußballschule befinden, übernehmen wir keine Haftung für etwaige Schäden, Verletzungen oder Verluste. Zudem möchten wir betonen, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, ihre Kinder pünktlich nach Ende der Trainingseinheiten abzuholen. Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, auf das Eintreffen der Eltern zu warten oder eine Betreuung über die Trainingszeiten hinaus sicherzustellen.
13) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GH und dem Mitglied bzw. dessen gesetzlichen Vertreter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisse unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.